Einen Garten pachten

Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt ausschließlich durch den Vereinsvorstand.

Der neue Pächter erhält zur Übernahme seines Kleingartens:

  • einen Unterpachtvertrag (Bezirksverband Hannover)
  • das Schätzprotokoll
  • die Satzung des Vereins,
  • die Gartenordnung Hannover,
  • sowie alle wichtigen Unterlagen des Vorpächters, soweit vorhanden (Baugenehmigung, Schornsteinfegerbelege etc.)
  • Informationen über entstehende Kosten für:
    • die jährliche Pacht + Nebenkosten
    • Infos zum Stromanschluss / Wasseranschluss
    • Infos über die Gemeinschaftsarbeit und Formen des Vereinslebens etc.
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